Hausordnung (Nutzungsbedingungen)  
des Tennisclub Blau-Weiß Fürstenzell e.V.

Wir möchten Ihnen einen angenehmen Aufenthalt auf unserer Tennisanlage und eine sichere Umgebung bei der Buchung Ihrer Tennisstunde bieten.       
Mit Nutzung unserer Tennisanlage und des online Buchungssystems gelten diese Bedingungen als akzeptiert.
Falls Sie Fragen dazu haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme per Mail an
info@tc-fuerstenzell.de

  1. Allgemeines

1. Die Tennisplätze dürfen nur in Tenniskleidung und mit Tennisschuhen (Halle siehe Punkt 2) betreten werden.

2. Die Clubräume dürfen nur mit gereinigten Tennisschuhen betreten werden, die keine Sand- und/oder Schmutzreste hinterlassen. Dies gilt auch für den Flur und die Garderoben.

3. Zum Umkleiden der Tennisspieler-/innen steht jeweils eine bezeichnete Kabine zur Verfügung.

4. Für Garderobe und Wertgegenstände wird auf der ganzen Anlage vom Verein keine Haftung übernommen.

5. Technische Mängel der Tennisanlage sind unverzüglich dem Platzwart oder dem Technischen Wart mitzuteilen.

6. Neben dem Platzwart hat der Vorstand das Recht, bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, Mitglieder und Gäste zum Verlassen der Tennisanlage aufzufordern. Im Weiteren kann dies mit Spielverbot geahndet werden.

7. Für vorsätzliche und fahrlässige Beschädigungen der Anlage haftet der Verursacher. Im Wiederholungsfall erfolgt Anlagenverbot.

8. Das Spielen auf allen Plätzen bzw. Sport- und Spielmöglichkeiten der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt der Verein keine Haftung.

9. Abfall gehört in die dafür vorgesehenen Behälter. Geschirr von der Gastronomie muss wieder zurückgebracht werden.

10. Alle Mitglieder und Gäste sind aufgefordert sich so zu verhalten, dass sich die Clubgemeinschaft nicht gestört fühlt.

11. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der vom Vorstand benannte Platzwart sowie derer Stellvertreter.

12. Der Platzwart ist berechtigt, auch gebuchte Plätze zu sperren.

13. Dem Platzwart ist jederzeit die notwendige Platzpflege zu ermöglichen.

14. Der Platzwart erhält seine Anweisungen ausschließlich vom Vorstand.

15. Der Vorstand, der Platzwart sowie derer Stellvertreter haben das Recht zu Platz- und Buchungskontrollen, auch in Bezug auf die Korrektheit der Reservierung und der anwesenden Personen.

  1.  Platzordnung Freiplätze

1. Der Vorstand informiert über den Start und das Ende der Außenplatzsaison.

2. Tennisschuhe sind zwingend vorgeschrieben.

3. Die Plätze sind grundsätzlich vor dem Spielen zu wässern. Ausnahme ist lediglich, wenn die gesamte Spielfläche witterungsbedingt feucht (vor und/oder nach dem Spiel) ist.

4. Wird die Platzoberfläche beschädigt (Löcher o.ä.), so ist diese sofort wieder herzustellen. Auf den Plätzen stehen Scharierhölzer (Holzschaber) zur Verfügung. Diese dienen dazu, grobe Unebenheiten auf dem Platz auszugleichen. Wer sich in der Benutzung des Gerätes unsicher ist oder Fragen hat, wendet sich bitte an den Platzwart.

5. Nach der Benutzung ist der gesamte Platz (inkl. der Ausläufe) abzuziehen. Hierbei hat das Abziehen vorzugsweise in immer kleiner werdenden Kreisen von außen nach innen zu erfolgen. So ist gewährleistet, dass der Sand auch auf dem Platz bleibt und nicht an die Seite gekehrt wird.

6. Die Linien sind zu säubern.

7. Wässern, Abziehen und Linien säubern ist Aufgabe der Spieler/innen, die den Platz direkt nutzen bzw. genutzt haben.

8. Die Abzugsmatten sind aus dem Laufbereich zu entfernen.

9. Bei anhaltendem Regen muss das Spiel rechtzeitig unterbrochen werden.

10. Für vorsätzliche oder fahrlässige Schäden haftet der Verursacher.

11. Ungebührliches Lärmen, Ablenken der Spieler, Betreten der Plätze durch Unbeteiligte und ähnlich Spiel störendes Verhalten sind zu unterlassen.

12. Die Platzordnung wird mit Buchung/Beantragung der Spielzeit bzw. mit Betreten des Platzes ausdrücklich anerkannt.

13. Freiplätze 1 – 6 dürfen von 05:00 – 16:00 Uhr für freies Spiel ohne Platzbuchung genutzt werden. Eine Platzreservierung ist dennoch möglich und hat in dem Fall auch Vorrang.

14. Freiplätze dürfen ab 16:00 Uhr nur genutzt werden, wenn diese über das Platzbuchungssystem gebucht wurden (außer Punkt 18 tritt in Kraft).

15. Ein Ablösevorgang beträgt 1 Stunde.

16. Auf den Außenplätzen dürfen maximal zwei Buchungen in einem Zeitfenster von 10 Tagen im Voraus gebucht werden (Ausnahme Trainingsbetrieb, Turnier, Medenspiele, Events).

17. Auf den Außenplätzen darf ab 16:00 Uhr maximal eine Buchung pro Tag erfolgen.

18. Eine Platzbuchung auf den Freiplätzen verfällt bei Nichtantritt innerhalb 10 Minuten nach Belegungsbeginn. Bei Nichtantritt hat der Verein das Recht eine Stornogebühr in Höhe von 5 € zu erheben.

  1. Platzordnung Halle

1. Die offizielle Winterhallensaison wird vom Vorstand mit der aktuellen Preisliste bekanntgegeben.

2. Die Tennishalle darf ausschließlich von spielberechtigten Personen mit Hallen-Tennisschuhen betreten werden. Diese müssen absolut sauber und staubfrei sein und mit abriebfreier Sohle ausgestattet sein (non marking).

3. Die Hallenschuhe sind in der Umkleide zu wechseln.

4. Es dürfen nur Bälle gespielt werden, die zuvor nicht auf Sandplätzen genutzt wurden.

5. Essen sowie eingefärbte Getränke wie Cola, Limo, Bier, etc. sind in der Halle untersagt. Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot.

6. Nach der Benutzung ist der gesamte Platz (inkl. der Ausläufe) abzuziehen. Hierbei hat das Abziehen vorzugsweise in immer kleiner werdenden Kreisen von außen nach innen zu erfolgen. So ist gewährleistet, dass das Granulat auf dem Platz bleibt und nicht an die Seite gekehrt wird.

7. Die Abzugsbesen sind aus dem Laufbereich zu entfernen.

8. Für Begleitpersonen und Zuschauer steht ausschließlich die Galerie im OG zur Verfügung.

9. Für vorsätzliche oder fahrlässige Schäden haftet der Verursacher. Ebenso werden Verunreinigungen geahndet und dem Verursacher in Rechnung gestellt.

10. Ungebührliches Lärmen, Ablenken der Spieler, Betreten der Plätze durch Unbeteiligte und ähnlich Spiel störendes Verhalten sind zu unterlassen.

11. Die Hallenordnung wird mit Buchung/Beantragung der Spielzeit bzw. mit Betreten der Halle ausdrücklich anerkannt.

12. Hallenplätze dürfen nur genutzt werden, wenn diese über das Platzbuchungssystem gebucht wurden.

13. Die Buchungszeit inkludiert die Zeiten für die obligatorische Platzpflege (Platz abziehen, Linien säubern, Platz wässern und Bänke räumen).

14. Bei Verbandsspielen und Turnieren sind sämtliche Plätze, die zur Durchführung benötigt werden, für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt. Die Sperre wird durch das System ersichtlich.

15. Der Zeitpunkt der Verbandsspiele und Turniere wird rechtzeitig bekannt gegeben.

16. Eine Vermietung/Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

17. Die zutreffenden Preise und Leistungen können dem Onlinebuchungssystem entnommen werden.

18. Die jeweiligen Buchungsregeln ergeben sich aus der Mitgliedschaft.

19. Für Verunreinigung oder Beschädigung der Halle und deren Einrichtung gilt die unbegrenzte gesetzliche Haftung.

 

Stand: 11.04.2022

TCF-Die Vorstandschaft